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EG-Wasserrahmenrichtlinie Das Ziel der im Jahr 2000 durch die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), ist es, unsere Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Bei den Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Seen) ist dabei die Funktion der Gewässer, ihrer Uferbereiche und Auen als Lebensraum von besonderer Bedeutung. Die über 160.000 km kleineren und größeren Flussläufe Niedersachsens gliedern eine vielfältige Landschaft und stellen einen natürlichen Schatz unseres Landes dar, den es zu erhalten und vielerorts auch zu verbessern gilt. Denn Wasser ist nicht eine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. >> EU-WRRL ![]() |
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